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Aktuelles:

Im nächsten Jahr führen wir wieder Arbeitseinsätze durch. Ein besonderer Arbeitseinsatz findet am 04.02.2023 statt. Das ist der Landeshegetag. An diesem Tag hoffen wir auf tatkräftige Unterstützung der anderen Angelvereine und unserer Mitglieder. Aktuelle Änderungen und Informationen könnt Ihr auf unserer Homepage, Facebookseite oder dem Schaukasten ersehen. Wir werden auch versuchen, Änderungen rechtzeitig im Amtsblatt zu veröffentlichen.

Mit freundlichen Grüßen und bleibt gesund
Der Vorstand



In diesem Jahr wurden wieder erfolgreiche Hegefischen durchgeführt. Unser besonderer Dank gilt hier Bernd Voß und Torsten Willers, die für das Hegefischen verantwortlich waren. Die Anzahl der Teilnehmer ist gleichbleibend gegenüber dem letzten Jahr. Wir würden uns sehr freuen beim Hegefischen neue Teilnehmer begrüßen zu können. Ein besonderer Dank geht an dieser Stelle auch wieder an Horst Rathke und Bernd Schila. Sie sorgten immer für das leibliche Wohl nach dem Angeln beim Kreishegefischen im Rudower See.

Für die geleistete Jugendarbeit möchten wir uns bei Torsten Willers, Ralf Behrens und Bernd Voß bedanken. Bei der Jugend- und Kinderkreismeisterschaft konnten wir wieder sehr gute Plätze belegen. Wir werden auch im nächsten Jahr unsere Jugendarbeit fortsetzen und hoffen noch mehr Kinder für das Angeln zu begeistern.

Besatzmaßnahmen 2022: 42,5 kg Glasaal | 35 kg Schleie | 1100 kg Karpfen

Wir haben den Beitrag für 2023 wie folgt verändert:
für Vollzahler 75,00 € davon werden 62,00 € abgeführt, 13,00 € bleiben im Verein
für Passive 38,00 € davon werden 34,00 € abgeführt, 4,00 € bleiben im Verein
für Kinder 20,00 € davon werden 16,00 € abgeführt, 4,00 € bleiben im Verein


Information:

- Arbeitseinsätze: Zusätzliche (eigens organisierte Arbeitseinsätze) sind bei einem der Vorstandsmitglieder anzumelden. Nach erfolgter Durchführung ist Vollzug zu melden, damit dieser kontrolliert und anerkannt werden kann.


- Fischereikontrollen: Im Elbabschnitt 490,54 – 496,40 ist mit verstärkten Fischereikontrollen zu rechnen!!


Info-Blatt des KAV als PDF

Karte/Info Gnevsdorfer Vorfluter als PDF



Beschluss über Ausnahmeregelung bei Gemeinschaftsarbeiten

Zusatz §7, Punkt 6, Pflichten der Mitglieder

Mitglieder über 65 oder unter 18 Jahre brauchen nicht an Gemeinschaftsarbeiten teilnehmen. Des Weiteren befreit sind Mitglieder, die nachweislich aus gesundheitlichen Gründen dazu nicht in der Lage sind.

Der Vorstand

Wir sind Mitglied im KAV Perleberg. Hier erhalten Sie viele zusätzliche Informationen.